Jetzt Mitglied werden!
Liebe Tierfreunde,
wir freuen uns darauf, Euch als unsere offiziellen Vereinsmitglieder für unseren gemeinnützigen Verein aufnehmen zu können. Nach heutigem Stand im März 2021 hat das Tierhilfsnetzwerk Europa 80 Mitglieder.
Unterschieden wird bei der Mitgliedschaft in unserem Verein zwischen aktiver Mitgliedschaft, Familienmitgliedschaft und Fördermitgliedschaft:
Aktive Mitglieder stellen dem Verein ihre geistige und körperliche Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung. Zu ihnen gehören sowohl der geschäftsführende Vorstand, der erweiterte Vorstand und der Beirat. Die aktiven Mitglieder unterliegen der Beitragspflicht, welche in Sonderfällen entfallen oder ermäßigt werden kann. Diese Mitglieder sind in der Jahreshaupt- sowie den außerordentlichen Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
Zusatz: Eine aktive Mitarbeit ist keineswegs Pflicht um aktives Mitglied im THNW zu werden. Der Begriff ,,aktiv" bezieht sich vielmehr auf das Stimmrecht der Mitglieder bei Wahlen, Abstimmungen und Beschlüssen. Die Höhe des Quartalsbeitrages ist hier festgesetzt auf 25 € im Quartal und 15 € ermäßigt.
ANTRAG auf aktive Mitgliedschaft
Fördermitglieder stellen dem Verein regelmäßige Geld- und/oder Sachspenden zur Verfügung. Sie gehen keinen aktiven Vereinstätigkeiten nach. Sie sind in der Jahreshaupt- sowie den außerordentlichen Mitgliederversammlungen nicht stimm- aber teilnahmeberechtigt.
Zusatz: Fördermitglieder sind selbstverständlich ebenfalls herzlich eingeladen, sich auch aktiv (z.B. in Form von Infoständen, Ideen zur Vereinsarbeit, Mitwirken bei Arbeitseinsätzen etc.) im Verein einzubringen. Sie haben anders als die aktiven Mitglieder lediglich kein Stimmrecht bei Wahlen, Abstimmungen und Beschlüssen, werden jedoch zu allen Versammlungen und Veranstaltungen eingeladen und sollen gern auch Gedanken, Vorschläge etc. in den Verein einbringen. Fördermitglieder bestimmen die Höhe ihres Quartalsbeitrages selbst.
ANTRAG auf Fördermitgliedschaft
Aktive Familienmitglieder stellen dem Verein ihre geistige und körperliche Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung. Zu ihnen gehören sowohl der geschäftsführende Vorstand, der erweiterte Vorstand und der Beirat. Aktives Familienmitglied kann man nur dann werden, wenn bereits ein Familienmitglied 1. Grades aktives Mitglied im Verein ist. Die aktiven Familienmitglieder unterliegen der ermäßigten Beitragspflicht, welche in Sonderfällen entfallen kann. Diese Mitglieder sind in der Jahreshaupt- sowie den außerordentlichen Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
Zusatz: Eine aktive Mitarbeit ist keineswegs Pflicht, um aktives Familienmitglied im THNW zu werden. Der Begriff ,,aktiv" bezieht sich vielmehr auf das Stimmrecht der Mitglieder bei Wahlen, Abstimmungen und Beschlüssen. Die Höhe des Quartalsbeitrages ist hier festgesetzt auf 15 € im Quartal.
ANTRAG auf aktive Familienmitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist unter Verwendung des Aufnahmeantrags schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Mitgliedschaft beginnt - nach Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand (in der Regel per E-Mail) - mit dem Tag der Unterzeichnung des Mitgliedsantrages durch das Mitglied.
Diese müssen dann ausgefüllt und unterschrieben an unsere Vereinsadresse nach Hamburg geschickt werden.
Mitglieder aus dem Ausland müssen ihre Beiträge auf das Vereinskonto überweisen, da es für ausländische Konten noch kein Lastschriftverfahren aus Deutschland gibt)
Bankverbindung
Kontoinhaber : Tierhilfsnetzwerk Europa e.V.
Bank: Commerzbank
IBAN: DE30 12080000 4103310400
Swift-BIC: DRES DE FF 120
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag / und Ihre Mandatsreferenz
Bei Fragen stehen wir Euch gern jederzeit über info(at)tierhilfsnetzwerk-europa.de zur Verfügung